Inhalt

Pflege und Wohnen

     

Alten- und Pflegeheime

In Stemwede gibt es insgesamt vier Alten- und Pflegeheime:

Alten- und Pflegeheim Haus Wellengrund

Alterswohnsitz Stiftsort Levern

Seniorenzentrum Dielingen

Seniorenhaus Stemweder Berg

 


 

Tagespflege

Menschen, bei denen eine häusliche Betreuung tagsüber nicht ausreichend gewährleistet ist, wird in der Tagespflege eine professionelle Pflege und Betreuung angeboten. Die Tagespflegegäste werden in der Regel von zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht. Tagespflege bietet hilfe- und pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in der häuslichen Umgebung zu verbleiben und tagsüber in einer Einrichtung gezielte Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Für pflegende Angehörige stellt die Tagespflege eine Entlastung dar.

In Stemwede bietet das Seniorenhaus Stemweder Berg die Tagespflege an sowie die Tagespflege am Buchhof. 

 


 

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist vollstationäre Pflege mit einer zeitlichen Begrenzung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch Tagespflege nicht ausreicht. In vielen Alten- und Pflegeheimen im Kreis Minden-Lübbecke werden ganzjährig auch einzelne Plätze für die Kurzzeitpflege angeboten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den Pflegeeinrichtungen und den Info-Zentren Pflege. 

 


 

Ambulante Pflegedienste

Im Rahmen von ambulanter Pflege durch Pflegedienste werden bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit Versorgungsleistungen von professionellen Pflegekräften in Privathaushalten erbracht.
Neben der Versorgung der pflegebedürftigen Person ist ein weiterer Bestandteil der Arbeit ambulanter Pflegedienste, pflegende Angehörige bei ihrer häuslichen Pflegetätigkeit durch Mithilfe zu entlasten und ihnen durch Beratung und Anleitung fachliche Hilfe zu geben.

Eine kostenlose Beratung können Sie in den Info-Zentren Pflege in Bad Oeynhausen, Espelkamp oder Minden in Anspruch nehmen:

Info-Zentrum Pflege Bad Oeynhausen

Info-Zentrum Pflege Altkreis Lübbecke

Info-Zentrum Pflege Minden

oder unter www.infozentrum-pflege.de

 

Weitere Beratungsstellen finden Sie in der Broschüre "Älter werden im Mühlenkreis", welche Sie in den Verwaltungsstellen Dielingen und Levern erhalten können.

 

In Stemwede bieten folgende ambulante Pflegedienste ihre Leistungen an:

Diakoniestation im Kirchenkreis Lübbecke

Mobicare

Mobile Pflege Dümmerland

Stemweder Krankenpflegedienst Limited

 


 

Seniorenwohnungen

Speziell altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung. Darüber hinaus werden von manchen Anbietern verschiedene Grund- und Wahlleistungen wie die Vermittlung und Organisation von Hilfe und Pflege, von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten, Erledigung von Besorgungen usw. angeboten. Dabei ist zu beachten, dass es nicht "das" Betreute Wohnen gibt, das heißt es existieren keine allgemein gültigen Mindestanforderungen für die unterschiedlichen Formen des Betreuten Wohnens. Daher ist es sehr wichtig, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen.

In Stemwede werden hier Seniorenwohnungen angeboten:

Seniorenwohnungen am Stemweder Berg

Seniorenzentrum Dielingen

 


 

Vorsorge und Betreuung

Für den Fall, dass Sie Ihre Alltagsgeschäfte (beispielsweise infolge einer schweren Erkrankung) nicht mehr selbständig regeln und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, sollten Sie sicherstellen, dass durch eine Vorsorgevollmacht Ihre Interessen gewahrt werden und eine Person Ihres Vertrauens diese Aufgaben für Sie übernimmt.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei den Info-Zentren Pflege, bei Betreuungsstellen/Betreuungsvereinen oder auch bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Notarinnen/Notaren.

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus für den Fall einer medizinischen Behandlung festlegen, ob und wie Sie behandelt werden möchten. So können Sie beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen verhindern, sofern infolge einer Erkrankung beziehungsweise einer Schädigung keine Aussicht auf ein bewusstes und selbstbestimmtes Leben mehr besteht und lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs erreicht werden kann. Auf diese Weise kann trotz eingetretener Entscheidungsunfähigeit kein Einfluss auf eine ärztliche Behandlung genommen werden.

Wenngleich sich eine Patientenverfügung in erster Linie an den Arzt/die Ärztin und das Behandlungsteam richtet, so kann sie sich zusätzlich an eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten oder gesetzliche Vertreterin/gesetzlichen Vertreter richten und Vorgaben zur Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Wer keine Patientenverfügung errichten kann oder will, kann auch Bitten äußern oder bloße Richtlinien für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam geben. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Vorstellungen als Ergänzung und Auslegungshilfe zu beschreiben. Diese Mitteilungen dienen dann der Ermittlung des sogenannten mutmaßlichen Willens.

 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie (widerruflich) eine Person, Sie in bestimmten oder allen Angelegenheiten zu vertreten und rechtswirksam an Ihrer Stelle zu handeln. Die Vollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie vertrauen. Im Vorfeld ist zu klären, ob diese Person bereit ist, die damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen. In einer Vorsorgevollmacht sollte der Umfang der Aufgabenbereiche genau festgelegt werden: So soll die Vollmacht Angelegenheiten der Gesundheitssorge, der Vermögensverwaltung und der Aufenthaltsbestimmung beinhalten.

Bei der Erteilung einer Vollmacht muss die vollmachtgebende Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht kann durch die örtliche Betreuungsbehörde für eine Gebühr von 10 Euro beglaubigt werden. Um Unklarheiten entgegenzuwirken, kann eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden. Ist größeres Vermögen vorhanden, empfiehlt es sich, eine Notarin/einen Notar einzuschalten.

 

Betreuungsverfügung

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Darin können Sie eine Person als Betreuerin/Betreuer benennen, die im Notfall zur Vertretung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten befugt sein soll. Der entscheidende Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die Betreuerin/der Betreuer vom Gericht als gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter bestellt wird, falls eine Betreuung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn Sie persönliche Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst erledigen können.

Die Betreuerin/der Betreuer, welcher vom Gericht bestellt wird, kann eine vorher von Ihnen hierzu bestimmte Person Ihres Vertrauens oder, wenn dies nicht der Fall ist, eine Berufsbetreuerin/einen Berufsbetreuer sein. Im Gegensatz zum Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht unterliegt die Betreuerin/der Betreuer der regelmäßigen Kontrolle des Gerichts und kann gegebenenfalls entlassen werden.





Links

 

Hilfe bei Demenz

Netzwerk Demenz Vlotho

HilDe - Hilfen bei Demenz im Kreis Minden-Lübbecke

Vergissmeinnicht - Beratungsstelle für demenziell Erkrankte

Leben mit Demenz - Alzheimergesellschaft Kreis Minden-Lübbecke e.V.

 

Rentenberatung

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Sie können sich auch an Frau Benker, Verwaltungsstelle Dielingen, wenden: 05474/206-502

 

 

 


Die Texte auf dieser Seite sind Auszüge aus der Broschüre "Älter werden im Mühlenkreis" des Kreises Minden-Lübbecke.

 

nach oben zurück