Inhalt
  • Vordruck Bauantrag 
  • Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
  • die Baubeschreibung
    • bei gewerblichen Betrieben zusätzlich die
      gewerbliche Betriebsbeschreibung
    • bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben zusätzlich die
      land- und forstwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
  • das Brandschutzkonzept einer/eines staatlich anerkannten Sachverständigen bei Sonderbauten

Welche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, richtet sich auch nach dem anzuwendenden Genehmigungsverfahren. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren brauchen z.B. die Nachweise der Standsicherheit, des Schallschutzes und des Wärmeschutzes nach EnEV sowie das Brandschutzkonzept nicht mit dem Bauantrag vorgelegt werden. Diese können - sofern sie erforderlich sind - nach erteilter Baugenehmigung jedoch vor Baubeginn nachgereicht werden.


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