Inhalt
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen. Andernfalls benötigt der Antragsteller eine Vollmacht.
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • Bei Schulausbildung/ Studium: Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Endes (gegebenenfalls Semesterbescheinigung)
  • Bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag
  • Falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wird: Dienstbescheinigung
  • Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer)
  • Neu ab dem 01.01.2009: IBAN und BIC (Diese beiden Nummern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug oder fragen Sie bei Ihrer Bank nach.)
  • Falls vorhanden: Versicherungsnummer der Waise
  • Sterbeurkunde (Original)
  • Falls noch vorhanden: Unterlagen über die Berufsausbildung der/ des Verstorbenen (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs-/ Gesellenprüfungszeugnis)
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: alle Rentenversicherungsunterlagen der/ des Verstorbenen)
  • Falls die/ der Verstorbene Beamtin/ Beamter war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten
  • Anschrift der Krankenkasse des Waisen und der Krankenkasse der/ des Verstorbenen
  • Angaben darüber, ob das Kind eigene Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld, Leistungen vom Jugendamt, Unterhaltszahlungen und ähnliches; gegebenenfalls Unterlagen mitbringen) hat
  • Neu ab dem 01.01.2009: Steueridentifikationsnummer
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