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Geburtsurkunde der Waise
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Volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen. Andernfalls benötigt der Antragsteller eine Vollmacht.
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Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
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Bei Schulausbildung/ Studium: Bescheinigung über Beginn und voraussichtliches Endes (gegebenenfalls Semesterbescheinigung)
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Bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag
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Falls Wehr- oder Zivildienst geleistet wird: Dienstbescheinigung
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Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer)
- Neu ab dem 01.01.2009: IBAN und BIC (Diese beiden Nummern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug oder fragen Sie bei Ihrer Bank nach.)
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Falls vorhanden: Versicherungsnummer der Waise
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Sterbeurkunde (Original)
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Falls noch vorhanden: Unterlagen über die Berufsausbildung der/ des Verstorbenen (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs-/ Gesellenprüfungszeugnis)
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Letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen (wenn noch keine Rente bezogen wurde: alle Rentenversicherungsunterlagen der/ des Verstorbenen)
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Falls die/ der Verstorbene Beamtin/ Beamter war: das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten
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Anschrift der Krankenkasse des Waisen und der Krankenkasse der/ des Verstorbenen
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Angaben darüber, ob das Kind eigene Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld, Leistungen vom Jugendamt, Unterhaltszahlungen und ähnliches; gegebenenfalls Unterlagen mitbringen) hat
- Neu ab dem 01.01.2009: Steueridentifikationsnummer
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