Inhalt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neu ab dem 01.01.2009: Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer)
  • Neu ab dem 01.01.2009: IBAN und BIC (Diese beiden Nummern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug oder fragen Sie bei Ihrer Bank nach.)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit; gegebenenfalls bitte Unterlagen mitbringen) beziehen
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 25 Jahren (insbesondere Namen und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse sowie Mitgliedsnummer)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge (zum Beispiel Beamten-Pension, Betriebsrente, Zusatzrenten oder ähnliches; gegebenenfalls bitte Unterlagen mitbringen) erhalten
  • Wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis (Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde) des Kindes
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • Bei Arbeitslosigkeit:
    Nachweise über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden, lückenlose Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit oder der zahlenden Stelle)
  • Bei Altersteilzeitarbeit:
    Wenn der Arbeitsgeber Förderleistungen der Agentur für Arbeit beantrag hat: Kopie des Bewilligungsbescheides, den die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber gesandt hat,
    wenn der Arbeitgeber keine Förderleistungen beantragt hat: Kopie des Arbeitsvertrages über die Alterszeitarbeit

Wenn dieser Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, legen Sie bitte auch Unterlagen über die Lücken vor, zum Beispiel

  • Für Beitragszeiten: Entgelt-, Lohn- oder Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsbücher, Zeugnisse oder ähnliches
  • Wenn erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden: Geburtsnachweis (Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde) für das Kind/ die Kinder
  • Für Anrechnungszeiten (zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, für die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr Schulbescheinigungen, Abschlusszeugnisse und so weiter

Ausnahme!: Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs-/ Gesellenprüfungszeugnis) werden auch benötigt, wenn diese Zeiten schon im Versicherungsverlauf gespeichert sind!

 

 

nach oben zurück