Inhalt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neu ab dem 01.01.2009: Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer)
  • Neu ab dem 01.01.2009: IBAN und BIC (Diese beiden Nummern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug oder fragen Sie bei Ihrer Bank nach.)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Sozialleistungen (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit; gegebenenfalls bitte Unterlagen mitbringen) beziehen
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen in den letzten 25 Jahren (insbesondere Namen und Anschriften Ihrer jetzigen Krankenkasse sowie Mitgliedsnummer)
  • Angaben darüber, ob Sie andere Versorgungsbezüge (zum Beispiel Beamten-Pension, Betriebsrente, Zusatzrenten oder ähnliches; gegebenenfalls Unterlagen mitbringen) erhalten
  • Wenn Sie ein Kind haben oder hatten: Geburtsnachweis (Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde) des Kindes
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • Kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen
  • Anschriften Ihres Hausarztes und gegebenenfalls weiteren Ärzten, möglichst mit Telefonnummer, bei denen Sie sich in Behandlung befinden
  • Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Kuren der letzten 3 Jahre
  • Falls Sie als schwerbehindert anerkannt sind: Anerkennungsbescheid beziehungsweise Schwerbehindertenausweis
  • Kurze Auflistung aller bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge

Wenn dieser Versicherungsverlauf noch nich vollständig ist, legen Sie bitte auch Unterlagen über die Lücken vor, zum Beispiel

  • Für Beitragszeiten: Entgelt-, Lohn- oder Aufrechnungsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsbücher, Zeugnisse oder ähnliches
  • Wenn erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden: Geburtsnachweis (Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde) für das Kind/ die Kinder
  • Für Anrechnungszeiten (zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, für die Schulzeit ab dem 17. Lebensjahr Schulbescheinigung, Abschlusszeugnisse usw.

Ausnahme!: Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung (zum Beispiel Lehrvertrag, Ausbildungs-/ Gesellenprüfungszeugnis) werden auch benötigt, wenn diese Zeiten schon im Versicherungsverlauf gespeichert sind!

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