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Modernisierungsförderung

Für die Modernisierung von Wohnraum stellt das Land NRW Darlehen mit attraktiven Konditionen zur Verfügung, z.B. Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen und bis zu 55 % bei Mietwohnungsbau. Darlehensbeträge unter 5.000 € (Bagatellgrenze) werden nicht gewährt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel aus anderen Programmen ist zulässig.


Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in folgenden Bereichen:

Verbesserung der Energieeffizienz

  • Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, oberste Geschossdecke oder Dach
  • Erneuerung von Außentüren, Fenstern und Dachflächenfenstern
  • Erstmaliger Einbau oder Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen *
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Kosten für Nachweise oder Energiegutachten, die im Zusammenhang mit der geförderten energetischen Maßnahme stehen
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit der zugehörigen Mess- und Zählertechnik und ggf. Batteriespeicher

* Nicht förderfähig sind Heizungs- und Warmwasseranlagen, die eigenständig mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Abbau von Barrieren

  • Abbau von Barrieren bei der äußeren Erschließung des Grundstückes
  • Verbesserung der Auffindbarkeit/Erreichbarkeit der Zugangs- und Eingangsbereiche
  • Überwindung von Differenzstufen durch Rampen, Aufzug, Treppen- und Liftplattform
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
  • Neues Erschließungssystem, um Mietwohnraum barrierefrei zu machen
  • Ändern der Grundrisse, um barrierefreie Wohnflächen und Bewegungsflächen zu schaffen
  • Einbau von Türen, um Durchgangsbreiten zu erhöhen und Türschwellen abzubauen
  • Badumbau mit bodengleicher Dusche und Anpassung an die Anlage 4.2.3 VV TB NRW
  • Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse einschließlich Außen- und Fenstertüren

Umbau, Änderung und Erweiterung von Wohngebäuden

  • Erweiterung von Eigenheimen durch Aus- und Anbau bzw. Aufstockung
  • Zusammenlegung, Neuaufteilung und Erweiterung von Wohnraum
  • Schaffung von zusätzlichen Mietwohnungen in bestehenden Wohngebäuden durch Dachgeschossausbau oder Umnutzung von vorhandenen Gewerberäumen

Weitere förderfähige Maßnahmen

  • Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung
  • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Anpassung an die Klimafolgen
  • Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde.


Voraussetzungen

  • Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  • Auch Förderung von Einzelmaßnahmen möglich
  • Ggf. Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
  • Ggf. Baubeginn vor Bewilligung möglich (Ausführung durch Fachfirmen)
  • Antragstellung durch Eigentümer*innen/Erbbauberechtigte
  • Zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen (A und B) bei selbstgenutztem Eigentum 
  • Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
  • Energetische Maßnahmen für Mietwohngebäude sollen mindestens zum Erreichen des Standards „Effizienzhaus 100“ nach BEG führen

Zusätzliche Voraussetzungen bei Mietwohnraum:

  • Mindestens 35 m² Wohnfläche pro Wohneinheit
  • Gebäude mit maximal sechs Vollgeschossen
  • Bedarf in wohnungspolitischer Hinsicht und die städtebauliche Qualität muss bestehen
  • Vermietung nur an Personen mit Wohnungsberechtigungsschein
  • Belegungs-/Mietpreisbindung
  • Müssen einen Freisitz (Balkon, Terasse oder Loggia) haben
  • Die drei Funktionen Wohnen, Schlafen und Kochen dürfen nicht in einem Raum zusammengefasst sein.

Konditionen 

  • 100 % Förderung der Bau- und Baunebenkosten
  • bis zu 220.000 Euro Darlehen je Wohnung/Eigenheim
  • 0,0 % Zinsen in den ersten 5 Jahren (anschl. 0,5 % während der 20-/25-/30-jährigen Zinsbindung)
  • 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a. (nicht in den ersten 2 Jahren ab Leistungsbeginn )
  • 0,4 % Gebühren von der Darlehnssumme bei Bewilligung (einmalig)
  • 2 % Tilgung (Sondertilgungen möglich)
  • Tilgungsnachlass von 25 % bei Einkommensgruppe A, 15 % bei Einkommensgruppe B im selbstgenutzten Eigenheim
  • Zusätzliche jeweils weitere 5 % Tilgungsnachlass für bessere energetische Standards:
    BEG-Standard „Effizienzhaus 85, 70, 55, Netto-Null-Standard“
  • Weitere 5 % Tilgungsnachlass für ökologische Dämmstoffe
  • Bis zu 50 % Tilgungsnachlass mit Zusatzdarlehen möglich bei selbstgenutztem Wohneigentum
  • 50 % Tilgungsnachlass nur auf den Darlehensanteil, deren Maßnahmen zum Abbau von Barrieren für schwerbehinderte und pflegebedürftige Personen dienen
  • Bei Mietwohnraum: 25 % Tilgungsnachlass für 25-jährige Zweckbindung und weitere 5 % Tilgungsnachlass bei 30-jähriger Zweckbindung, maximal 55 % Tilgungsnachlass mit Zusatzdarlehn möglich
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