Mietwohnraumförderung
Der Schwerpunkt der öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist die Förderung des Mietwohnungsbaus. Hierfür werden attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen (zwischen 30 % und 40 % des Grunddarlehens, sowie 50 % bzw. 75 % für Zusatzdarlehen) zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit freifinanzierten Wohnungen ist möglich.
Für die Dauer der Förderung räumen die Investoren eine Mietpreis- und Belegungsbindung (25 oder 30 Jahre) auf den Mietwohnungen ein. Der Wohnraum darf in dieser Zeit nur von Haushalten genutzt werden, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, wie beispielsweise Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende oder Menschen mit Behinderung.
Förderung
| Grunddarlehen maximal je m² förderfähiger Wohnfläche | |
| Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe A) | 3.110 € |
| Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe B) | 1.920 € |
Zusatzdarlehen
| BEG Effizienzhaus 40 Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche) |
300 € |
| Netto-Null-Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche) |
450 € |
| Standortbedingte Mehrkosten (75 % der förderfähigen Kosten) |
max. 25.000 €/WE |
| Klimaanpassung | Wohnumfeld (75 % der förderfähigen Kosten) |
max. 11.500 €/WE |
| Bauen mit Holz (1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC) |
max. 17.000 €/WE |
| Städtebauliche | Gebäudebedingte Mehrkosten (Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand) |
max. 800 €/m² |
| Mieteinfamilienhäuser (familienfreundliche Bauform mit Garten) |
25.000 €/Haus |
Weitere Zusatzdarlehen
| Elektrisch bedienbare Türen: | |
| Haustür/Wohnungseingangstür/Brandschutztür | 3.500 € je Tür |
| Türen in der Wohnung | 2.000 € je Tür |
| Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung: |
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| pauschal | 15.000 € je Wohnung |
| Tür mit Nullschwelle zum Freibereich |
1.500 € je Tür |
| Unterfahrbare Einbauküche |
8.000 € je Wohnung |
Es können auch Zusatzdarlehen für neu gegründete, von den Bewohnern getragene Wohnungsgenossenschaften und für Planungswettbewerbe gewährt werden (Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Bewilligungsbehörde.).
Tilgungsnachlässe
| Grunddarlehen 25-jährige Miet- und Belegungsbindung |
30 % |
| Grunddarlehen 30-jährige Miet- und Belegungsbindung |
35 % |
| Zusatzdarlehen | 50 % bzw. 75 % |
Bewilligungsmiete
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Einkommensgruppe A |
6,50 €/m² |
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Einkommensgruppe B |
7,55 €/m² |
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Erhöhung bei BEG Effizienzhaus 40 Standard |
0,15 €/m² |
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Erhöhung bei Netto-Null-Standard |
0,20 €/m² |
Konditionen
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Zinsen für die ersten 5 Jahre |
0,0 % |
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Zinsen für die weiteren 20 bzw. 25 Jahre bis Ende der Bindung |
0,5 % |
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Nach dem Ablauf der Zweckbindung |
Marktübliche |
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Verwaltungskostenbeitrag p.a. nicht in den |
0,5 % |
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Gebühren bei Bewilligung (einmalig) |
0,4 % |
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Tilgung |
1,0 % oder 2,0 % |
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Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre |
möglich |
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Eigenleistung |
10 % |
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Miet- und Belegungsbindung |
25/30 Jahre |
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KfW u. a. Förderungen |
kombinierbar |