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Mietwohnraumförderung

Der Schwerpunkt der öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist die Förderung des Mietwohnungsbaus. Hierfür werden attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen (zwischen 30 % und 40 % des Grunddarlehens, sowie 50 % bzw. 75 % für Zusatzdarlehen) zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit freifinanzierten Wohnungen ist möglich.

Für die Dauer der Förderung räumen die Investoren eine Mietpreis- und Belegungsbindung (25 oder 30 Jahre) auf den Mietwohnungen ein. Der Wohnraum darf in dieser Zeit nur von Haushalten genutzt werden, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, wie beispielsweise Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende oder Menschen mit Behinderung.


Förderung

Grunddarlehen maximal je m² förderfähiger Wohnfläche  
Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe A) 3.110 €
Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe B) 1.920 €


Zusatzdarlehen

BEG Effizienzhaus 40 Standard
(je m² förderfähiger Wohnfläche)
300 €
Netto-Null-Standard
(je m² förderfähiger Wohnfläche)
450 €
Standortbedingte Mehrkosten
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 25.000 €/WE
Klimaanpassung | Wohnumfeld
(75 % der förderfähigen Kosten)
max. 11.500 €/WE
Bauen mit Holz
(1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)
max. 17.000 €/WE
Städtebauliche | Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand)
max. 800 €/m²
Mieteinfamilienhäuser
(familienfreundliche Bauform mit Garten)
25.000 €/Haus


Weitere Zusatzdarlehen

Elektrisch bedienbare Türen:
Haustür/Wohnungseingangstür/Brandschutztür 3.500 € je Tür
Türen in der Wohnung 2.000 € je Tür
   
Wohnraum für Rollstuhlnutzende
oder Menschen mit Schwerbehinderung:

pauschal 15.000 € je Wohnung
Tür mit Nullschwelle zum Freibereich
1.500 € je Tür
Unterfahrbare Einbauküche
8.000 € je Wohnung

Es können auch Zusatzdarlehen für neu gegründete, von den Bewohnern getragene Wohnungsgenossenschaften und für Planungswettbewerbe gewährt werden (Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Bewilligungsbehörde.).


Tilgungsnachlässe

Grunddarlehen
25-jährige Miet- und Belegungsbindung
30 %
Grunddarlehen
30-jährige Miet- und Belegungsbindung
35 %
Zusatzdarlehen 50 % bzw. 75 %


Bewilligungsmiete

Einkommensgruppe A

6,50 €/m²

Einkommensgruppe B

7,55 €/m²

Erhöhung bei BEG Effizienzhaus 40 Standard

0,15 €/m²

Erhöhung bei Netto-Null-Standard

0,20 €/m²


Konditionen

Zinsen für die ersten 5 Jahre

0,0 %

Zinsen für die weiteren 20 bzw. 25 Jahre bis Ende der Bindung

0,5 %

Nach dem Ablauf der Zweckbindung

Marktübliche
Verzinsung

Verwaltungskostenbeitrag p.a. nicht in den
ersten 2 Jahren ab Leistungsbeginn 

0,5 %

Gebühren bei Bewilligung (einmalig)

0,4 %

Tilgung

1,0 % oder 2,0 %

Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre

möglich

Eigenleistung

10 %

Miet- und Belegungsbindung

25/30 Jahre

KfW u. a. Förderungen

kombinierbar









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