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Meldungen in der HIT TAM-Datenbank

Sofern in einem mitteilungspflichtigen Betrieb in einem Halbjahr Antibiotika verwendet wurden, müssen vom Betrieb spätestens 14 Tage nach Ende des Halbjahres (14.01. und 14.07.) der Anfangsbestand und die Bestandsveränderungen in der HIT TAM-Datenbank gemeldet werden.
Sofern im Halbjahr kein Antibiotika eingesetzt wurde, ist eine Nullmeldung in der HIT TAM-Datenbank abzugeben. Hierbei können Sie die Hilfe zur Eingabe der Nullmeldung nutzen.

Die Antibiotika-Meldungen müssen von der Tierarztpraxis vorgenommen werden (siehe Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung). Der Tierhaltungsbetrieb ist nicht mehr berechtigt, die Behandlungen mit Antibiotika selbst in der HIT TAM-Datenbank einzutragen.

Zur Kontrolle Ihrer Eingaben in der HIT TAM-Datenbank können Sie diesen Überprüfungsbogen nutzen.

Meldungen können grundsätzlich nur noch elektronisch in der HIT TAM-Datenbank vorgenommen werden. Es kann jedoch weiterhin ein Dritter mit der Meldung beauftragt werden (Tierhalter-Erklärung in HIT TAM-Datenbank notwendig).

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