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Maximal förderfähige Wohnflächen für Mietwohnungen:


Personenzahl:
Zimmer, Küche, Bad und Balkon (ZKKB):
m²:
1 1 ZKBB 50,00
(mindestens 35)
2 2 ZKBB
 

80,00 m²

3 3 ZKBB 80,00 m²
4 4 ZKBB 95,00 m²
5 5 ZKBB 110,00 m²

Bei mehr als 5 Zimmern erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² je zusätzlicher Raum.

Kinder-, Wohn- und Schlafräume dürfen eine Größe von 10 m² nicht unterschreiten.

Bei Einbau einer zusätzlichen Badewanne bis zu 5 m² mehr Wohnfläche.

Bei uneingeschränkter Möglichkeit zur Rollstuhlnutzung bis zu 10 m² mehr Wohnfläche.

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