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Laufende Bauleitplanverfahren

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese werden in einem formellen Bauleitplanverfahren aufgestellt, welches im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.


In dieser Auflistung finden sie die aktuell in Rahden laufenden Bauleitplanverfahren:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75.1 "Lebensmittelmarkt Pr. Ströhen"



Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 >Reitschule Bössel< sowie 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren



Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 >Auf der Welle<



Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 >Erweiterung GE Rahden-Süd< sowie 87. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

 


Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 "Gewerbegebiet Rahden-West" sowie die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 "Varl - Alter Kirchweg" sowie 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 "Pr. Ströhen - Vor dem Speukebusch" der Stadt Rahden




Diese Bauleitpläne befinden sich im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren und haben dementsprechend noch keine Rechtskraft.




15.09.2014 
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