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Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen

Am 14.05.2017 finden in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahlen statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.

Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 10.04. bis 23.04.2017 an alle Wahlberechtigten versandt. Wer bis zum 23.04.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt der Stadt Rahden melden.

Die Durchführung der Wahl ist im besonderen Maß durch den Einsatz ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlbezirken abhängig. Ohne deren Einsatz und Engagement wäre die Durchführung nicht möglich. Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer hat, kann sich hierüber ebenfalls beim Wahlamt erkundigen.

Zur NRW-Landtagswahl am 14. Mai erscheint erstmals die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache. „Sie trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten“, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Das Wahlrecht ist die wichtigste Form der Teilhabe in einer repräsentativen Demokratie.“
Die Broschüre ist kostenlos und bei der Stadtverwaltung Rahden erhältlich. Als PDF kann sie unter http://www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017/leichte-sprache.html auch barrierefrei und als Ton-Datei heruntergeladen werden.

An dieser Stelle werden bis zur Wahl weitere aktuelle Bekanntmachungen oder Informationen zu finden sein.

 

Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Rahden persönlich, schriftlich oder online beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen zusätzlich noch
zu folgenden Zeiten im Rathaus beantragt werden:

Samstag, 13.05.2017 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sonntag, 14.05.2017 8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Das Wahllokal, in welchem Sie am 14. Mai 2017 wählen können, finden Sie auf dem Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigungsbrief. Über nachfolgenden Link können Sie über Ihre Wohnanschrift das Wahllokal ermitteln:

http://wahl.krz.de/LW2017/05770040/html5/Wahllokaluebersicht.html

 

Bekanntmachungen:

23.03.2017 
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