Landschaftsplanung
Ein Landschaftsplan soll dazu dienen, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. In ihm werden Entwicklungsziele für die Landschaft formuliert, Schutzgebiete und Schutzobjekte festgesetzt und Maßnahmen zur Umsetzung von Zielen für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen. Kernstück eines jeden Landschaftsplanes ist ein abgestuftes Schutzgebietssystem mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen.
Ein Landschaftsplan wird durch den Kreistag nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher Belange in Form einer Satzung beschlossen. Erst nach seiner Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold wird er rechtskräftig.
Im Kreis Minden-Lübbecke sind derzeit 5 Landschaftspläne rechtskräftig:
Bastau-Niederung - Wickriede
In Kraft getreten am 29.12.1980, zuletzt geändert am 26.07.2007
Porta Westfalica
In Kraft getreten am 30.12.1992, zuletzt geändert am 19.07.2012
Laufendes Änderungsverfahren:
3. Änderung des Landschaftsplanes
nähere Infos auf der Seite Landschaftsplan "Porta Westfalica - 3. Änderung" unter "Weiterführende Informationen"
Bad Oeynhausen
In Kraft getreten am 29.12.1995, zuletzt geändert am 22.11.2007
An Ils und Gehle
In Kraft getreten am 03.04.2003
Vom Mindenerwald zum Heisterholz
In Kraft getreten am 27.01.2005
Landschaftsplan "Espelkamp" (Neuaufstellung):
Laufendes Aufstellungsverfahren (nähere Infos auf der Seite Landschaftsplan "Espelkamp")
Die Lage und Grenzen der Landschaftspläne sind über den Link "Landschaftspläne im GeoPortal" zu entnehmen.
Die Landschaftspläne sind bei der unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung einsehbar. Sie können auch im Bürgerservice käuflich erworben werden.
Weitere Pläne und Änderungen sind in Vorbereitung.