Landschaftsplan "Porta Westfalica" (3. Änderung)Landschaftsplan "Porta Westfalica – 3. Änderung" Die FFH-Gebiete „Wälder bei Porta Westfalica“ sowie „System Werre/Else“ sind in nationales Recht umzusetzen, d.h. sie sind zu konkreten nationalen Schutzgebieten NRW zu erklären. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landschaftsplan „Porta Westfalica“ einzuleiten. Das FFH-Gebiet „Wälder bei Porta Westfalica“ bezieht sich auf Teilbereiche des Wiehen- und Wesergebirges. Es besteht teilweise aus Staatswaldflächen aber auch große Privatwaldbereiche gehören dazu (weitgehend organisiert über die Waldwirtschaftsgenossenschaften Jakobsberg und Wiehengebirge). Außerdem gehört ein Truppenübungsplatz der Bundeswehr zum FFH-Gebiet. Die noch fehlende FFH-Umsetzung für das letzte Teilstück an der Werre (Werremündung) soll analog zum Landschaftsplan Bad Oeynhausen erfolgen. Betroffen davon ist der kurze Abschnitt Brücke BG1 (auch LP-Grenze) und der Mündung der Werre in die Weser. Frühzeitige Bürgerbeteiligung Die gem. § 16 des Landesnaturschutzgesetzes vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte am Mittwoch, den 17. Mai 2017 im Bürgerhaus der Stadt Porta Westfalica. Öffentliche Auslegung des Entwurfes Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat in seiner Sitzung am 18. Dezember die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Landschaftsplanes „Porta Westfalica“ beschlossen. Die Auslegung erfolgte vom 8. Januar bis einschließlich 8. Februar 2018 beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden. Während der Auslegungsfrist konnten Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Gleichzeitig wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und sonstigen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Satzungsbeschluss Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat am 18.06.2018 die 3. Änderung des Landschaftsplanes gem. § 7 Abs. 3 LNatSchG in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KrO NRW als Satzung beschlossen. Anzeige Die 3. Änderung des Landschaftsplanes „Porta Westfalica“ ist gem. § 18 Abs. 1 LNatSchG am 06.12.2018 der höheren Naturschutzbehörde angezeigt worden. In-Kraft-Treten Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ist gem. § 19 LNatSchG am 28.12.2018 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung ist die 3. Änderung des Landschaftsplanes „Porta Westfalica“ in Kraft getreten. Die Änderungsatzung steht unter "Weiterführende Informationen" zum Download bereit.
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| 05.01.2018 |
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