Landschaftsplan "Porta Westfalica" (3. Änderung)
Das FFH-Gebiet „Wälder bei Porta Westfalica“ bezieht sich auf Teilbereiche des Wiehen- und Wesergebirges. Es besteht teilweise aus Staatswaldflächen aber auch große Privatwaldbereiche gehören dazu (weitgehend organisiert über die Waldwirtschaftsgenossenschaften Jakobsberg und Wiehengebirge). Außerdem gehört ein Truppenübungsplatz der Bundeswehr zum FFH-Gebiet.
Die noch fehlende FFH-Umsetzung für das letzte Teilstück an der Werre (Werremündung) soll analog zum Landschaftsplan Bad Oeynhausen erfolgen. Betroffen davon ist der kurze Abschnitt Brücke BG1 (auch LP-Grenze) und der Mündung der Werre in die Weser.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die gem. § 16 des Landesnaturschutzgesetzes vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte am Mittwoch, den 17. Mai 2017 im Bürgerhaus der Stadt Porta Westfalica.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat in seiner Sitzung am 18. Dezember die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Landschaftsplanes „Porta Westfalica“ beschlossen.
Die Auslegung erfolgt vom
8. Januar bis einschließlich 8. Februar 2017
beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gleichzeitig wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und sonstigen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Auslegungsfassung des Planentwurfes nebst Kartendarstellungen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
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