Bau einer Schlachterei in Ergänzung an die Freilandhaltung / Direktvermarktung inkl. Lohnschlachtung mit BIO-Zertifizierung
ProjektträgerIn
Landwirtschaft Christian Franke
Website: https://schweinchenglueck.de/i/kontakt
Instagram: https://www.instagram.com/schweinchenglueck/
Standort
ehemalige Scheune, Landwirtschaftlicher Betrieb Christian Franke
Westerfeld 3, 32469 Petershagen
Maßnahme
- Umbau einer bestehenden Scheune zu einer Schlachterei mit Zerlegung inkl. Zubehör
- Gebäudeumbau inkl. u.a. Schlachterei, Zerlegung, Hygieneschleuse, Technik- und Aufenthaltsbereiche sowie Abstellbereiche u.v.m.
- Schlachtung von Rindern, Schweinen und Schafen
- schonendere Schlachtung mittels Betäubung durch die Zange soll auch anderen Kunden angeboten werden
- Kooperationen mit mobilen Schlachtungen sind möglich
- Schlachtung 1-2 Mal die Woche
- Kooperation mit Metzgermeister
Ziele
- „Von der Wiese auf den Teller“
- Tiere werden vor Ort geboren, aufgezogen auf der Freilandwiese und geschlachtet in der Scheune „nebenan“
- besonders guteTierhaltung und qualitativ besonderes Fleisch
- Züchtung besonderer, alte Schweinerassen, die z.T. bereits vorm Aussterben bedroht sind
- kleiner Schlachtbetrieb und nicht die Massenabfertigung
- eine BIO-Zertifizierung ist angestrebt
- Regionale Wertschöpfung: Es soll ermöglicht werden, dass Tiere wieder im Kreis Minden-Lübbecke geschlachtet und zerlegt werden können
- es gibt im Kreis Minden-Lübbecke nur noch einen einzigen Schlachter und der schlachtet nur für seinen Eigenbedarf
- bereits im Vorfeld besteht eine hohe Nachfrage u.a. auch im Bereich BIO
Stand des Projekts
Antragstellung
- Präsentation des Vorhabens in der Vorstandssitzung der LAG WeserLand e.V. am 08.09.2025
- Bekanntgabe des positiven Votums der LAG WeserLand e.V. Mitte September 2025
- Einreichung des Antrags bei der Bezirksregierung Detmold Ende Oktober 2025
- Warten auf ausstehende Baugenehmigung, die für eine Bewilligung notwendig ist
Umsetzung
folgt
Abschluss
folgt
Projektlaufzeit
folgt
Kosten
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
folgt
LEADER-Fördermittel (40 %)
folgt
Eigenanteil des Projektträgers (60 %)
folgt