Lärmreduzierung in der Gemeinde Hille
Mit der Richtlinie 2002/49/EG3 des europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die damalige Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel ist dort die Verhinderung, Minderung und Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen vor. Die letzte Überprüfung (3. Stufe) stammt aus dem Jahr 2018, seinerzeit war die Gemeinde Hille nicht betroffen.
In der aktuellen Runde 4 der Lärmaktionsplanung sind die Berechnungs- und Bewertungsmethoden geändert worden, so dass eine Betroffenheit für die Gemeinde Hille gegeben ist. Die Lärmaktionsplanung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2023 wurde bereits über die betroffenen Straßenabschnitte informiert und das Ergebnis der Lärmkartierung berichtet. Ebenso wurde die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in die Entwurfsfassung für den Lärmaktionsplan eingeflossen. Dieser Entwurf wurde in der Zeit vom 27.05. – 13.06.2024 öffentlich ausgelegt. Weder aus der Bürgerschaft noch von Trägern öffentlicher Belange wurden zu den im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachtenden Straßenabschnitten Eingaben gemacht.
Der Beschluss des Lärmaktionsplans erfolgte in der Ratssitzung am 03.07.2024. Im weiteren Schritt ist gemeinsam mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu untersuchen, ob und welche der gemachten Vorschläge zur Lärmreduzierung umgesetzt werden können.
Den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Hille finden Sie hier:
- PDF-Datei: 16.2 MB