Inhalt

Kreisrecht

Unter dem Begriff "Kreisrecht" versteht man die Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstige Vorschriften des Kreises Minden-Lübbecke.  


Das Kreisrecht ist unterteilt in die nachfolgenden neun Bereiche:

1. Allgemeine Verwaltung

2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

3. Schule, Kultur und Sport

4. Sozial- und Gesundheitswesen

5. Jugendhilfe

6. Bau-, Verkehrs- und Katasterwesen

7. Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz

8. Öffentliche Einrichtungen / Wirtschaftliche Unternehmen

9. Finanzwesen

Für weitergehende Auskünfte sowie die Bereitstellung einzelner Satzungen, Verordnungen oder aber Vorschriften steht das Kreistagsbüro des Kreises Minden-Lübbecke zur Verfügung. 

01.08.2017 
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