KreisrechtUnter dem Begriff "Kreisrecht" versteht man die Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstige Vorschriften des Kreises Minden-Lübbecke.
1. Allgemeine Verwaltung 2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 3. Schule, Kultur und Sport 4. Sozial- und Gesundheitswesen 5. Jugendhilfe 6. Bau-, Verkehrs- und Katasterwesen 7. Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz 8. Öffentliche Einrichtungen / Wirtschaftliche Unternehmen 9. Finanzwesen Für weitergehende Auskünfte sowie die Bereitstellung einzelner Satzungen, Verordnungen oder aber Vorschriften steht das Kreistagsbüro des Kreises Minden-Lübbecke zur Verfügung. |
| 01.08.2017 |
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