Beteiligungsbericht
Der Kreis Minden- Lübbecke hält im Rahmen seiner wirtschaftlichen Betätigung Anteile an Unternehmen und Einrichtungen in privater und öffentlicher Rechtsform. Diese Beteiligungen sprechen eine Vielfalt von kommunalen Aufgaben an. Die Tätigkeiten der Unternehmen und die Beiträge zum Gemeinwohl reichen von Freizeit- und Kulturangeboten über die Bereiche Bauen, Wohnen und Verkehr, Gesundheitsdienste, die Kreditwirtschaft, die Themen Wirtschaft und Tourismus bis hin zu Ver- und Entsorgung.
Über diese Beteiligungen bringt der Kreis Minden-Lübbecke jährlich einen Bericht heraus. Die gesetzliche Pflicht, einen Beteiligungsbericht zu erstellen, ist seit dem 01.01.2019 entfallen. Der Kreis Minden-Lübbecke hat sich jedoch dazu entschlossen, den Beteiligungsbericht fortzuführen.
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Beteiligungsbericht 2023 (PDF, 1,35 MB)
Gesamtabschluss
Der Kreis Minden-Lübbecke ist gesetzlich verpflichtet, jährlich zum 31.12 einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Im Gesamtabschluss werden der Kreis Minden-Lübbecke und seine wesentlichen Beteiligungen (sowohl in privatrechtlicher als auch in öffentlich-rechtlicher Form) so dargestellt, als wären sie eine wirtschaftliche Einheit als „Konzern Kreis Minden-Lübbecke“. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage des „Konzerns“ zu geben