Kontaktpersonennachverfolgung in der SchuleDie Quarantäne von Schülerinnen und Schülern wird grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt, wenn folgende Voraussetzungen bestehen:
Nur wenn diese Voraussetzungen nicht bestanden haben (z.B. Ausnahme von der Maskentragepflicht), erfolgt eine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung |
| 13.09.2021 |
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