Kommunales Förderprogramm: EnergieberatungDie Gemeinde Stemwede fördert die Inanspruchnahme einer unabhängigen Energieberatung. Ziel der Förderung ist es, in Zeiten des Klimawandels die Eindämmung der Erderwärmung durch energetische Sanierung von Wohngebäuden zu forcieren und dadurch auch eine Verbesserung im Gemeindegebiet zu schaffen. Durch eine Energieberatung werden sinnvolle Maßnahmen definiert und Maßnahmen, die möglicherweise zu Gebäudeschäden führen könnten, werden vermieden. 1. Fördervoraussetzungen 1.1. Aus gemeindlichen Haushaltsmitteln können Zuschüsse zu der Inanspruchnahme einer Energieberatung gewährt werden. c) die ab Antragstellung nicht älter als 6 Monate ist. d) Folgende Inhalte sollten Bestandteil der Erstberatung sein: 2.2. Nicht förderfähig sind: a) Energieberatungen, die nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wurden, b) mehrfache Energieberatungen / es kann nur eine Beratung anerkannt werden, c) kostenlose Energieberatungen, d) Firmen- oder Betriebsgebäude, ebenso deren Firmen- oder Betriebswohnungen, e) Energieberatungen die vor mehr als 6 Monaten ab Antragstellung durchgeführt wurden. a) Die Förderung kann nur einmal je Wohngebäude oder Wohneinheit innerhalb von 10 Jahren beantragt werden. 3.1. Soweit alle Förderkriterien erfüllt werden, beträgt die Höhe des gemeindlichen Zuschusses die dem Antragsteller entstandenen Beratungskosten, jedoch maximal 150,00 Euro. Fallen die Beratungskosten geringer als 150,00 Euro aus, kann als Zuschuss nur die Höhe der tatsächlich entstandenen Beratungskosten gezahlt werden. 4. Antragstellung Anträge sind schriftlich nach erfolgter Energieberatung, unter Angabe b) Name und Anschrift des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft (gem. Nr. 1.3), c) der tatsächlich entstandenen Kosten – abzgl. sonstiger gezahlter oder noch zu beantragender Zuschüsse - d) Bankverbindung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft (gem. Nr. 1.3) bei der Gemeinde Stemwede / Wirtschaftsbetrieb, Buchhofstraße 17, 32351 Stemwede-Levern zu stellen und vom Eigentümer gem. 1.3 zu unterschreiben. Als Anlage ist dem Antrag eine Kopie der Rechnung der durchgeführte Energieberatung (für das beantragte Wohngebäude oder Wohneigentum) als Nachweis anzufügen. Der Inhalt der Beratung sollte auf der Rechnung angegeben sein. Ebenso sind weitere Zuschussbescheide dem Antrag beizufügen (Punkt 4 c). 5.1. Die Anträge werden im Rahmen der laufenden Verwaltung bewilligt. Wenn die beantragten Zuschüsse die bereitgestellten Mittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung nach der Reihenfolge der Antragseingänge. 5.2. Der Betriebsausschuss für den Wirtschaftsbetrieb Gemeinde Stemwede und das Wasserwerk und für Klimaschutz und Digitalisierung wird über die jährlich bewilligten Anträge informiert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Antragsprüfung auf das im Antrag angegebene Konto. Die Fördermaßnahme tritt am 01.01.2022 in Kraft. |
| 01.01.2022 |
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