Grundstücksentwässerungsanlagen
In einigen Bereichen der Stadt Preußisch Oldendorf gibt es keinen öffentlichen Abwasserkanal. Hier fließt das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in Grundstücksentwässerungsanlagen. Das sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen. In Einzelfällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser noch in abflusslosen Gruben gesammelt. Eine Sammelgrube ist im Grunde ein Behälter ohne Ablauf. Wichtig ist, dass die Sammelgrube dicht ist. Die abflusslosen Gruben sind in regelmäßigen Abständen von der Firma Picker vollständig zu entleeren.
Das Abwasser in Kleinkläranlagen muss, bevor es in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird, mechanisch und biologisch gereinigt werden. Mehrkammergruben, in der sich Grob- und Schwimmstoffe absetzen bzw. aufschwimmen, dienen als mechanische Reinigungsstufe. Für die biologische Behandlung werden Belebungs-, Tropfkörper- und Tauchkörper- Anlagen, sogenannte belüftete, technische Kleinkläranlagen, angeboten. Die Nachklärung ergänzt die Abwasserbehandlung. Hier wird Biomasse zurückgehalten und, je nach System, der Anlage wieder zugeführt.Die Kleinkläranlagen müssen 2-3 mal im Jahr von einer anerkannten Firma gewartet werden. Gleichzeitig sind Wasserproben zu entnehmen und der Schlammspiegel ist zu messen. Sollte eine bestimmte Höhe erreicht sein, ist der Schlamm abzufahren. Die Wartungsfirma hat Wartungsprotokolle zu führen und dem Umweltamt und der Stadt Preußisch Oldendorf Bericht zu erstatten.
Sollte eine Abfuhr entsprechend dem Wartungsprotokoll erforderlich sein, wird die Firma Picker, Neue Schulstraße 10, 32339 Espelkamp, Tel. 05743/1479 von der Stadt mit der Abfuhr beauftragt.
Sie werden vorab von der Firma Picker über den Entsorgstermin informiert. Am Entsorgungstag sollte Ihre Anlage frei zugänglich sein und auf Ihrem Grundstück jemand anwesend sein.
Die Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen betragen:
a) bei Kleinkläranlagen 48,90 € je m³ abgefahrenen Grubeninhalts
b) bei abflusslosen Gruben 31,10 € je m³ abgefahrenen Grubeninhalts
c) bei vergeblicher Anfahrt 35,-- €Rechtsgrundlagen: Landeswassergesetz und Satzung der Stadt Preußisch Oldendorf über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).