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Die Abwasserbehandlung auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, kann mit Kleinkläranlagen erfolgen. Bau und Betrieb der Anlage wird auf Antrag durch das Kreisumweltamt genehmigt und überwacht. Die Entsorgung erfolgt in der Regel durch die Kommune. Näheres hierzu erfahren Sie hier http://www.rahden-eigenbetriebe.de/


19.11.2015 
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