Kinder- und Jugendförderung
Die Fachkräfte der Jugendförderung beraten freie Träger, Verbände und Vereine, sowie Jugendgruppen in Bezug auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung.
Sie planen :
- Ferienmaßnahmen
- internationale Begegnungen
- Maßnahmen der Jugendkulturarbeit
- Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen
- Projekte der außerschulischen Bildung und der geschlechtsspezifischen Arbeit
Sie bilden Jugendgruppenleiter aus, wirken bei der Jugendhilfeplanung mit und erstellen den Kinder- und Jugendförderplan.
Nachfolgend stehen Ihnen weitere Informationen und Anträge zur Verfügung
Anträge und Richtlinien der Jugendförderung
Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung ab 01. September 2023 bzw. ab 01. Januar 2024
Die Anträge und Verwendungsnachweise der Jugendförderung finden Sie jetzt hier
Jugendhäuser-u. förderung im Kreisjugendamtsbezirk
Bildung und Aktuelles
Die nächste Jugendgruppenleiterschulung findet von Freitag, 15. März bis Sonntag, 17. März 2024 statt.
Die nächste OKJA Basic Schulung findet von Samstag, 24. Februar bis Sonntag, 25. Februar 2024 statt.
Weitere Informationen können sie dem Flyer auf der rechten Seite (JuleiCa Schulung 2024) entnehmen.
Verleih von Materialien und Geräten durch den
Jugendring Minden-Lübbecke e.V
Führungszeugis für Ehrenamtliche
Als ein Baustein zur Sicherstellung des Kinderschutzes wurde der §72a SGB VIII neu geregelt. Dieser sieht unter anderem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch Ehren- und Nebenamtliche, die mit Kindern- und Jugendlichen im Rahmen eines sog. „qualifizierten Kontaktes“ arbeiten, vor.
Vordruck zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses