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Du hast Rechte und darfst dich beschweren

Es gibt Gesetze, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemacht sind.

Diese Gesetze heißen Kinderrechte, Kinder- und Jugendhilfegesetz und Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Gesetze sind sehr wichtig.

Sie schützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor Gefahren.

Sie fördern die Entwicklung und bieten Hilfe, zum Beispiel bei Problemen zu Hause oder in der Schule.  

Du hast zum Beispiel das Recht auf:

Schutz vor Gewalt und Missbrauch

Niemand darf dir weh tun oder dich schlecht behandeln.

Gleichbehandlung

Egal, woher du kommst, ob du ein Mädchen oder ein Junge bist, dich einem anderen Geschlecht zuordnest oder eine andere Religion hast – du wirst immer gleichbehandelt.

In deiner Familie leben

Wenn du nicht bei deiner Familie leben kannst, wird dafür gesorgt, dass du gut an einem anderen Ort betreut wirst.

Deine Meinung sagen

Wenn Entscheidungen getroffen werden, die dich betreffen, darfst du mitreden.

Du hast das Recht, dich ans Jugendamt zu wenden und Hilfe und Beratung zu bekommen, ohne dass deine Eltern sofort informiert werden.

Wir im Jugendamt nehmen deine Rechte sehr ernst.

Wenn du Hilfe brauchst oder dein Gespräch mit dem Jugendamt nicht so gelaufen ist, wie du es dir gewünscht hast, melde dich bei uns.

Wende dich an die Person, die du beim Jugendamt kennst oder schreibe uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wenn du in einer Pflegestelle lebst, kannst du dich zusätzlich an deine Vertrauensperson wenden. Zudem ist hier ein Link zu den Ansprechpersonen des Pflegekinderdienstes.

Wir kümmern uns um deine Nachricht und helfen dir, das Problem zu lösen.

Jugendamt Beschwerden

     

Ombudschaft

Ombudschaft bedeutet, dass es eine Stelle gibt, an die du dich wenden kannst, wenn du ein Problem hast oder dich beschweren möchtest. Die Ombudschaft hilft dir, dein Problem zu lösen. Sie sorgt dafür, dass andere Menschen hören, was dir wichtig ist. Die Stelle hilft dir, eine Lösung zu finden.

Wenn du dich vom Jugendamt nicht ausreichend beraten oder betreut fühlst und lieber mit einer Stelle sprechen möchtest, die nicht zum Jugendamt gehört, kannst du Kontakt zur Ombudschaft Jugendhilfe NRW aufnehmen.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW erklärt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ihre Rechte bei den Angeboten und Leistungen des Jugendamts wie zum Beispiel bei einer Erziehungsbeistandschaft oder einer Unterbringung in einer Wohngruppe.

Die Ombudsstelle setzt sich dafür ein, dass deine Rechte geschützt werden. Sie hilft dir, Lösungen zu finden.

Du kannst die Ombudsstelle online oder telefonisch erreichen. Weitere Informationen findest du auf ihrer Webseite:

Ombudstelle Jugendhilfe NRW

           

Hier findest du weitere Informationen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene:

UN-Kinderrechtskonvention - kinderrechte.de

»Die Kinderrechte« - neuer Erklärfilm für dich! | kindersache

Kinderschutz in NRW (kinderschutz-in-nrw.de)

Startseite - dubistnichtallein.nrw

Jugend vertritt Jugend - JvJ NRW - Jugend vertritt Jugend NRW



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