Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Die Erstzulassung des Fahrzeuges muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Für die Erteilung eines historischen Kennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen (durch TÜV, Prüfer oder Prüfingenieur). Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig eine Einzelabnahme nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (durch TÜV) erstellt wird.
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) oder Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer) bei gleichzeitiger Zulassung
- Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat für Kfz-Steuer (s. Download rechts)
Verwaltungsgebühren:
27,60 Euro bei zugelassenen Fahrzeugen ohne Halterwechsel
30,80 Euro bei gleichzeitiger Zulassung des Fahrzeuges;
weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.