Katzenschutzverordnung des Kreises Minden-LübbeckeDer Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat am 19.12.2022 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft. Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet, folgendes sicherzustellen: Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren: Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen. Informationen bezüglich der Katzenschutzverordnung erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Herrn Linnemeier (0571 80724040).
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| 17.02.2023 |
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