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Katzenschutzverordnung des Kreises Minden-Lübbecke

Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat am 19.12.2022 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.

Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet, folgendes sicherzustellen:

Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:

- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach

- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn

Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.

Informationen bezüglich der Katzenschutzverordnung erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Herrn Linnemeier (0571 80724040).

Die Stadt Rahden weist außerdem darauf hin, dass der Rat der Stadt Rahden in seiner Sitzung am 04.11.2021 beschlossen hat, jährlich Mittel in Höhe von 5.000 € im städtischen Haushalt für die Bezuschussung von Katzenkastrationen zur Verfügung zu stellen. Rahdener Katzenbesitzer*innen können unverzüglich nach erfolgter Kastration ihrer Freigängerkatze die Erstattung der hälftige Kosten beantragen. Hierfür kann folgendes Formular verwendet werden.

17.02.2023 
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