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Internationale
Personenstandsurkunde


Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können als Internationale Personenstandsurkunde, also mehrsprachig, ausgestellt werden. Durch die Ausstellung von Internationalen Personenstandsurkunden können Sie die Kosten für eine Übersetzung sparen.

Sie werden z.B. bei einer Eheschließung im Ausland oder für die Registrierung eines Ausländers im Heimatland benötigt.

Für die Beantragung von internationalen Personenstandsurkunden bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Es entstehen Gebühren in Höhe von:
- 10,00 € für die erste Urkunde
- 5,00 € für jede weitere Urkunde

 

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