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Beratungsangebote für Schulen

Der Bildungserfolg von Kindern mit und ohne Migrationsgeschichte hängt von mehreren Faktoren ab. Im Sinne des Gesetzes zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW orientiert sich die (interkulturelle) Schulentwicklung an der in den Schulen gegebenen Vielfalt, mit dem Ziel jedem Kind optimale Lernbedingungen zu bieten. Neuzuwanderung und Heterogenität der Schülergruppen erfordern einen Perspektivwechsel, der die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das Kommunale Integrationszentrum bietet allen Schulen unterschiedliche Unterstützungsangebote an.

Alle zwei Jahre können Schulen gemäß dem Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe durch Bildung“ Integrationsstellen beantragen. Das KI bietet zusammen mit der Schulaufsicht mit der Generalie Integration einen Workshop für Schulleitungen und Ansprechpartner*innen für Durchgängige Sprachbildung (ASP DSB) im Primarbereich und einen weiteren Workshop für Schulleitungen und ASP DSB für die Sekundarstufen I und II und in den Berufskollegs an. In den Workshops werden Hinweise zum Antragsverfahren erläutert sowie Hinweise zu Zielformulierungen und Vorhaben abgestimmt.

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