Interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung
Der Bildungserfolg von Kindern mit und ohne Migrationsgeschichte hängt von mehreren Faktoren ab. Im Sinne des Gesetzes zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW orientiert sich die (interkulturelle) Schulentwicklung an der in den Schulen gegebenen Vielfalt, mit dem Ziel jedem Kind optimale Lernbedingungen zu bieten. Neuzuwanderung und Heterogenität der Schülergruppen erfordern einen Perspektivwechsel, der die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Rahmen der "Interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung" bietet das Kommunale Integrationszentrum (KI) den Schulen unterschiedliche Unterstützungsangebote an. (mehr)