Informationen zur Bestattung
Das sollten Sie wissen:
Im Regelfall erfolgt die Terminabsprache durch das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitut. In Ausnahmefällen kann der Termin auch direkt mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.
Die Sarg- bzw. Urnenträger sowie die/der Organist/in werden nicht von der Friedhofsverwaltung gestellt.
Zur besseren Orientierung sehen Sie unten stehend die
Übersicht über die Friedhöfe in Stemwede
Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn bei einem Sterbefall oder für eine gewünschte Auskunft die Lage und/oder die Belegung eines vorhandenen Grabes sowie Fragen zur Wahl der Bestattungsart zu klären sind.
Jede Bestattung sollte grundsätzlich unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung oder beim Standesamt der Gemeinde Stemwede angemeldet werden.
Es entstehen Gebühren nach der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Stemwede.
- Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
- Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechts
- Personenstandsgesetz
- Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Satzung über die Ordnung auf den von der Gemeinde Stemwede verwalteten Friedhöfen
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Stemwede.