Alle Personen, die Wohngeldleistungen beziehen und die eine laufende Wohngeldbewilligung bis in das Jahr 2023 haben, erhalten Anfang April 2023 automatisch einen geänderten Wohngeldbescheid nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz und eine Nachzahlung für die betroffenen Monate im Zeitraum Januar bis März 2023. Eine sofortige Änderung ist leider nicht möglich, da das geänderte Fachverfahren des Landes erst im April 2023 zur Verfügung steht.
Das Wohngeld muss bei laufenden Fällen ab 01.01.2023 nicht neu beantragt werden. Ein Weiterleistungsantrag ist erst nach Ablauf des festgesetzten Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Berechtigte, die für mindestens einen der Monate September bis Dezember 2022 einen Wohngeldanspruch hatten, bekommen voraussichtlich am 16. Januar 2023 automatisch den Heizkostenzuschuss überwiesen. Der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden.
Für Erst- und Weiterleistungsanträge stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle weiterhin gerne zur Verfügung.
Aufgrund der erhöhten Antragszahlen bitten wir um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten zurzeit verlängern können.