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Informationen für die nächsten Rats- und Ausschusssitzungen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am 20.08.2021 wurden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien aufgehoben.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, gilt die sogenannte 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet).

Das bedeutet, dass u.a. Veranstaltungen in Innenräumen nur noch von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden dürfen. Dies wiederum führt für Rats- und Ausschussmitglieder sowie für Zuhörer, die nicht immunisiert sind, zur Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen.

Alle Teilnehmer (Rats- und Ausschussmitglieder sowie Zuhörer) werden daher hiermit aufgefordert, einen Nachweis über ihre Immunisierung oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, vor Betreten des Gebäudes bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.

Während der Sitzungen gilt eine Maskenpflicht.

25.08.2021 
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