Immissionsschutzbeschwerden
Beschwerden richten sich vorrangig gegen Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Je nachdem, ob die Beschwerden anlagenbezogenen oder verhaltensbezogenen Ursprungs sind, können nachfolgend genannte Stellen Auskunft geben:
- Anlagenbezogene Beschwerden: Gewerbelärm, Industrielärm, Baulärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen
Ansprechpartner sowie Ansprechpartnerinnen beim Kreisumweltamt - Verhaltensbezogene Beschwerden Gaststättenlärm, Veranstaltungslärm, Nachbarschaftslärm, Gerüche
Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde