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Immissionsschutzbeschwerden

Beschwerden richten sich vorrangig gegen Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.


Je nachdem, ob die Beschwerden anlagenbezogenen oder verhaltensbezogenen Ursprungs sind, können nachfolgend genannte Stellen Auskunft geben:

 

  • Anlagenbezogene Beschwerden: Gewerbelärm, Industrielärm, Baulärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Strahlen

    Ansprechpartner sowie Ansprechpartnerinnen beim Kreisumweltamt  

  • Verhaltensbezogene Beschwerden Gaststättenlärm, Veranstaltungslärm, Nachbarschaftslärm, Gerüche

    Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde 
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