Wie stelle ich den Antrag auf eine Komplexleistung?
1. Kinderarzt/Kinderärztin
stellt eine Verordnung für die Eingangsdiagnostik aus, sofern eine Komplexleistung notwendig ist.
2. Eltern
stellen mit dieser Verordnung einen Antrag auf Kostenübernahme. Alle beteiligten Stellen - Kreissozialamt, Gesundheitsamt und die IFF - halten die notwendigen Vordrucke bereit, nehmen den Antrag entgegen und leiten diesen, sofern er nicht beim Kreissozialamt gestellt wurde, an das Kreissozialamt weiter.
3. Kreissozialamt
nimmt den Antrag entgegen und informiert die Eltern über den Antragseingang und leitet die vollständigen Unterlagen zur ärztlichen Eingangsdiagnostik an das Kreisgesundheitsamt weiter.
4. Kreisgesundheitsamt
vereinbart mit den Eltern den Termin, um die Eingangsdiagnostik durchzuführen.
5. IFF
führt die therapeutische Eingangsdiagnostik durch, wenn in der ärztlichen Eingangsdiagnostik eine Behinderung oder eine drohende Behinderung festgestellt wurde und eine Frühförderung notwendig ist.
Nachdem das Kreisgesundheitsamt und die IFF gemeinsam über die notwendigen Therapieformen und Umfang der Förderung entschieden haben, erhalten die Eltern vom Kreissozialamt einen Bewilligungsbescheid.