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Hygiene


 
Hygiene ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Gemeinschaft, sie schließt sowohl die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden als auch die Förderung der Gesundheit mit ein.
 Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes §§ 23 und 36 und weiterer landesrechtlicher Verordnungen wird die Einhaltung hygienischer Maßnahmen durch das Gesundheitsamt überwacht:
·         in Krankenhäusern,
·         in Alten- und Pflegeheimen,
·         in Praxen für ambulantes Operieren,
·         in Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe,
·         in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenunterkünften,
·         in Piercing und Tätowierstudios.

Bei den Kontrollen vor Ort wird die Struktur- und Prozessqualität überprüft, wie z.B. das Vorhandensein von Hygieneplänen, die Dokumentation regelmäßiger technischer Überprüfungen, die Trinkwasserqualität, sowie bauliche und personelle Strukturen. Es wird Wert darauf gelegt, dass in den Einrichtungen interne Strukturen zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen etabliert sind.
Neben der ausführlichen Beratung in den Einrichtungen fordert das Gesundheitsamt die Umsetzung hygienerelevanter Maßnahmen ein.
 
Das Gesundheitsamt bietet zudem Beratungen zu hygienischen Fragestellungen im Rahmen von Neubauplanungen und bei wesentlichen Umbauten in Einrichtungen im Gesundheitswesen an.
 
 
Gebühren:
Für die Begehungen der Einrichtungen im Rahmen der Hygieneüberwachung werden auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Zeitaufwand.
 
 
Unterpunkte:
 
Informationen für Arztpraxen (MPG, Musterhygieneplan, Anforderungen bei ambulant op. Praxen) 
 
Musterhygieneplan (MS Worddatei)

  
  
  
  
 

Ansprechpartner

 

Frau Dr. Indra Schubert

Gesundheitsamt Minden
Gesundheitsamt
Amtsleiterin

 

 

 

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