Inhalt

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer hundehaltenden Person oder mehreren Personen gemeinsam 

a) nur ein Hund gehalten wird 40,- €  
b) zwei Hunde gehalten werden 60,- € je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 72,- € je Hund
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 360,- €
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 720,- € je gefährlicher Hund
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