Hinweise zum Ablauf der Online-Baugenehmigung per ITeBAU über die Online-Bauplattform "Conject PM"
Einzige Voraussetzungen, mit ITeBAU über die internetbasierte Bauplattform
"Conject PM" von Oracle zu arbeiten, sind ein Internetanschluss, ein aktueller Browser und eine E-Mail-Adresse.
"Conject PM" von Oracle zu arbeiten, sind ein Internetanschluss, ein aktueller Browser und eine E-Mail-Adresse.
Der Ablauf
- Der*die Bauherr*in entscheidet sich zusammen mit dem*r Entwurfsverfasser*in für das digitale Verfahren ITeBAU. Sie füllen die Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren ITeBAU aus. Der*die Entwurfsverfasser*in übermittelt diese Vollmacht an die Bauaufsichtsbehörde beim Mühlenkreis Minden-Lübbecke.
- Die Bauaufsichtsbehörde legt nun ein Aktenzeichen für den Antrag und eine digitale Akte (sog. Projektraum) auf conject PM an. Der*Die Entwurfsverfasser*in - wenn gewünscht auch der*die Bauherr*in - wird von der Bauaufsichtsbehörde in den Projektraum per E-Mail eingeladen. Bei erstmaliger Antragstellung ist nach Annahme der Einladung "Neu registrieren" auf Conject PM auszuwählen, da man selbst u.a. Benutzername und Kennwort festlegen muss.
- Der*die Entwurfsverfasser*in bereitet die Bauvorlagen digital vor und erzeugt daraus PDF-Dokumente mit entsprechenden Dokumentenbezeichnungen / Dateinamen. Anschließend meldet er*sie sich auf conject PM an und lädt die Bauantragsunterlagen ausschließlich als PDF-Dateien dort im Bereich "Dokumente" in den Ordner "10 Antragsunterlagen" hoch. Wenn der* Entwurfsverfasser*in bzw. der*die Bauherr*in alle notwendigen Dokumente hochgeladen hat, teilt er*sie dies der Bauaufsichtsbehörde über eine Conject PM-Kommunikation mit. Dieser Zeitpunkt wird als Antragseingang gewertet.
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Antrag und stellt eventuell Nachforderungen (Ordner "40 Allgemeiner Schriftverkehr" im Bereich "Dokumente").
- Nachzureichende Unterlagen lädt der*die Entwurfsverfasser*in bzw. der*die Bauherr*in in den Ordner "11 Eingänge nach Antragseingang" hoch, worüber die Bauaufsichtsbehörde automatisiert informiert wird.
- Die Bauaufsichtsbehörde speichert sämtlichen Schriftverkehr und später den Bescheid (Vorbescheid, Baugenehmigung, Kostenentscheidung) in dem Projektraum (Ordner 50 "Bescheide Bauaufsicht" und "51 Anlagen Bauaufsicht") auf Conject PM ab.
Der*die Entwurfsverfasser*in bzw. der*die Bauherr*in erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen. Der*die Entwurfsverfasser*in bzw. der*die Bauherr*in kann sich jederzeit im Internet in der Conject PM anmelden und so auf den Projektraum zugreifen und sich informieren.
Ihre Vorteile
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Bauaufsichtsbehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand und zum Inhalt der Stellungnahmen