Hinweise für Betreuer
Am 1.1.2023 tritt das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt.
Berufsbetreuer müssen sich künftig bei ihrer Stammbehörde registrieren lassen und persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen nachweisen.
Antrag zur Registrierung: