Hinweise des Jugendamtes bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine- Wenn minderjährige Geflüchtete ohne ihre Eltern oder ohne einen sorgeberechtigten Elternteil in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes aufhalten, nehmen Sie bitte umgehend zum Fachdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Kontakt auf: Benjamin Wiese, Telefon: 0571 – 807 15643 oder b.wiese@minden-luebbecke.de.
- Von hier wird dann alles Erforderliche für die unbegleiteten Minderjährigen veranlasst.
- Zum Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zählen die Stadt Espelkamp, Gemeinde Hille, Gemeinde Hüllhorst, Stadt Lübbecke, Stadt Petershagen, Stadt Preußisch Oldendorf, Stadt Rahden und Gemeinde Stemwede
- Minden, Bad Oeynhausen und Porta Westfalica haben eigene Jugendämter
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