Inhalt

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
(Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2)

Wenn Sie Hilfe für eine Veränderung Ihrer Situation benötigen, können Sie im Kreis Minden-Lübbecke das Angebot der Frauenhäuser oder der Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität Sie angehören. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Anonymität bleibt gewahrt. 

Frauenhäuser

  • Bieten einen Schutzraum für Frauen mit körperlichen und/oder seelischen Gewalterfahrungen.
  • Die Aufnahme ins Frauenhaus erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit.
  • Betroffenen Frauen wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.
  • Es stehen ausreichend Wohnmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Das Frauenhaus soll Frauen stärken, unterstützen und beraten sowie Hilfen für Kinder bieten.
  • Eine hilfesuchende Frau kann sich jederzeit telefonisch über eine mögliche Krisenhilfe bei Gewalt in einer Beziehung informieren.

Unter der  24h-Helpline 0180 5446444  erreichen Sie die nachfolgenden Institutionen:

Frauenschutzzentrum Minden

Frauenhaus und Frauenberatung

Marienstraße 56
32423 Minden

 
Frauenhaus Espelkamp

32339 Espelkamp

Weitere Beratungsmöglichkeiten

www.maedchenhaus-bielefeld.de

Opferschutz der Polizei

PRIO-Vernetzung gegen häusliche Gewalt im Kreis Minden-Lübbecke

Weitere Informationen zu

Häuslicher Gewalt

Stalking

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