Inhalt

Hilfe und Schutz für Frauen in Gewaltsituationen

"Jeder hat ds Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Grundgesetz Art. 2 Abs. 2)

Wenn Sie Hilfe für eine Veränderung Ihrer Situation benötigen, haben Sie im Kreis Minden-Lübbecke die Möglichkeit, das Angebot der Frauenhäuser oder der Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität Sie angehören. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Anonymität bleibt gewahrt. Die Aufnahme ins Frauenhaus erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Frauenhäuser bieten einen Schutzraum für Frauen mit körperlichen und/oder seelischen Gewalterfahrungen.

- Betroffenen Frauen wird eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet.

- Es stehen ausreichend Wohnmöglichkeiten zur Verfügung.

- Das Frauenhaus soll stärken, unterstützen und beraten sowie Hilfen für Kinder bieten.

- Eine hilfesuchende Frau kann sich jederzeit telefonisch über eine mögliche Krisenhilfe bei Gewalt in einer Beziehung informieren.


Hilfe bietet auch der Opferschutz der Polizei. Eine Opferbetreuung erfolgt durch das Kommissariat "Vorbeugung" der Kreispolizeibehörde Minden

Opferschutz der Polizei

Stalking

Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt werden.

Im Frühjahr 2007 ist der § 238 StGB "Nachstellung" in Kraft getreten. Er stellt Stalking unter Strafe und verbessert damit den Schutz der Stalking-Opfer. Missachtet der Stalker eine gerichtliche Anordnung, macht er sich strafbar (Gewaltschutzgesetz).

Weitere Informationen zum Thema Stalking erhalten Sie im Internet unter:

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist jede Form von Beziehungsgewalt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Wissenschaftliche Studien belegen, dass ein Viertel aller Frauen irgenwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt werden. Kinder sind von Gewalt immer mit betroffen. 2006 wurden in NRW 19.348 Fälle häuslicher Gewalt von der Polizei registriert. Sie ist die häufigste Ursache für Verletzungen von Frauen.

Durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz und durch eine Ergänzung des Polizeigesetzes in NRW, wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Polizei ermöglicht, wirksamer als vorher dem Opfer einen Schutz vor weiterer Gewalt zu gewähren.

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Gegenüber dem gewalttätigen können auch Näherungsverbote und die Untersagung von Anrufen ausgesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht anordenen, dass der Täter das Opfer die gemeinsam benutzte Wohnung zumindest befristet ( für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um höchstens weitere sechs Monate) überlassen muss, unabhängig davon, wer Allein- oder Mieteigentümer der Wohnung ist.

Parallel dazu wurden mit der Erweiterung des Polizeigesetzes in NRW die polizeilichen Befugnisse geschaffen, die gewaltätigen Perosn fü die Dauer von 10 Tagen aus der Wohnung zu verweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ist jedes Jahr am 25. November.

PRIO - Vernetzung gegen häusliche Gewalt im Kreis Minden-Lübbecke (Prävention-Intervention-Opferschutz)

Ansprechpartnerin: Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Minden-Lübbecke

Ziel des Projekts gegen häusliche Gewalt im Kreis Minden-Lübbecke ist die Senkung der Gewaltquote in den Familien. Es werden konkrete Maßnahmen ergriffen, die das Auftreten häuslicher Gewalt vermindern. In den Fällen, in denen häusliche Gewalt bereits aufgetreten ist, sollen die Opfer wirksam unterstützt und die Täter konsequent für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Neben einers verbesserten Intervention und Koordination der beteiligten Institution steht die Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund.

Zum Seitenanfang

nach oben zurück