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Hilfe und Schutz für Frauen in Gewaltsituationen

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“

 Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2

Wenn Sie Hilfe für eine Veränderung Ihrer Situation benötigen, haben Sie im Kreis Minden-Lübbecke die Möglichkeit, das Angebot der Frauenhäuser oder der Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität Sie angehören. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Anonymität bleibt gewahrt. Die Aufnahme ins Frauenhaus erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auch eine telefonische Beratung ist jederzeit möglich.

 

Hilfetelefon

Schutz und Beratung - Hexenhaus, Espelkamp

Mädchenhaus, Bielefeld

Opferschutz - Opferhilfe der Polizei, Minden

Männerberatungsstelle Hexenhaus, Espelkamp

Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Jungen und jungen Männern - Mannigfaltig, Minden

12.01.2015 
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