Heizöllagerung
Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten folgende Prüfpflichten oder -fristen:
- alle unterirdischen Tankanlagen (Prüffrist: 2,5 Jahre)
- oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1 m³ (Prüffrist: 5 Jahre)
Außerhalb von Wasserschutzgebieten gelten folgende Regelungen:
- alle unterirdischen Tankanlagen (Prüffrist: 5 Jahre)
- oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 10 m³ (Prüffrist: 5 Jahre)
Oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1 m³ sind einmalig vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Ob sich die Anlage innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, kann den Übersichtskarten entnommen werden. Auch alle übrigen Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Diese Anlagen werden durch das Umweltamt überwacht.