Allgemeines
Zum Schutz der Bewohner in einer Betreuungseinrichtung sieht das Gesetz sowohl Beratung und Information als auch Aufsicht und Überwachung der Einrichtungen vor.
Die Heimaufsicht des Kreises Minden-Lübbecke verfährt nach dem Grundsatz:
Beratung vor Überwachung!
Wir sind dabei Ansprechpartner für
- Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen
- Beiräte von Einrichtungen
- Angehörige und Betreuer
- Träger von Einrichtungen
- Mitarbeiter in Einrichtungen
- Personen, die Heime errichten oder übernehmen wollen
Sie können sich mit Ihren Fragen und/oder Beschwerden jederzeit vertrauensvoll an die Heimaufsicht wenden. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch gerne ein persönliches Gespräch an.
Wir empfehlen Ihnen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.
Bitte bringen Sie zu einem Beratungsgespräch alle zu der Problematik / Thematik verfügbaren Unterlagen mit.