Hebammentätigkeiten
Als Hebamme sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit zu melden und sich regelmäßig fortzubilden.Ab dem 01.04.2024 geht die Zuständigkeit für den Beruf der Hebammen von den Gesundheitsämtern der Kreise bzw. der kreisfreien Stadt auf die Bezirksregierung Detmold über.
Die Meldungen nach § 8 der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) erfolgen nun digital über ein Fachverfahren.
Sie können direkt hier daran teilnehmen.
Der Meldezeitraum für die Fortbildungsperiode 2024 bis 2026 startet rückwirkend ab dem 01.01.2024. Fortbildungen ab Juni 2023 können ebenfalls über das Fachverfahren hochgeladen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold.