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Anzeige der Tätigkeit

Ihre Tätigkeit als Hebamme müssen Sie beim Gesundheitsamt anmelden.

Es muss daraus hervorgehen, ob Sie in einer Klinik im Kreis Minden-Lübbecke angestellt und/oder freiberuflich im Kreisgebiet tätig sind.

Sie müssen dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke die unten angefügte Tätigkeitsanzeige bei folgenden Anlässen zukommen lassen (nach § 8 der Berufsordnung für Hebammen, HebBO NRW):

  • Beginn der Berufsausübung
  • Jährliche Meldung bis zum 31.01. des Folgejahres
  • Namen- und Adressänderung
  • Beendigung oder Aussetzung der Tätigkeit

Beginn, Beendigung oder Ummeldung sind unverzüglich mitzuteilen.

Verwenden Sie hierfür bitte das rechts verlinkte Formular „Tätigkeitsanzeige nach § 8 HebBO“.

Für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit benötigen wir zusätzlich zu diesem Formular noch folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises (sofern Sie freiberuflich tätig sind)
  • Immunitätsnachweis Masern

Hinweis: Bis zum 31.03.2024 ist das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold.

Informationen zur Praxisanmeldung finden Sie hier.

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