Anzeige der Tätigkeit
Ihre Tätigkeit als Hebamme müssen Sie beim Gesundheitsamt anmelden.
Es muss daraus hervorgehen, ob Sie in einer Klinik im Kreis Minden-Lübbecke angestellt und/oder freiberuflich im Kreisgebiet tätig sind.
Sie müssen dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke die unten angefügte Tätigkeitsanzeige bei folgenden Anlässen zukommen lassen (nach § 8 der Berufsordnung für Hebammen, HebBO NRW):
- Beginn der Berufsausübung
- Jährliche Meldung bis zum 31.01. des Folgejahres
- Namen- und Adressänderung
- Beendigung oder Aussetzung der Tätigkeit
Beginn, Beendigung oder Ummeldung sind unverzüglich mitzuteilen.
Verwenden Sie hierfür bitte das rechts verlinkte Formular „Tätigkeitsanzeige nach § 8 HebBO“.
Für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit benötigen wir zusätzlich zu diesem Formular noch folgende Unterlagen:
- Beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises (sofern Sie freiberuflich tätig sind)
- Immunitätsnachweis Masern
Hinweis: Bis zum 31.03.2024 ist das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold.
Informationen zur Praxisanmeldung finden Sie hier.