Inhalt

Benutzungsordnung für das Jugendcafé der Stadt Rahden

 

I.

1. Das Jugendcafé in der Mensa, Freiherr-vom-Stein-Straße 1,  ist eine Einrichtung der Stadt Rahden.

2. Leiter der Einrichtung ist der Jugendpfleger der Stadt Rahden. Er übt das Hausrecht für die Stadt Rahden aus. Er kann die Ausübung des Hausrechts auf andere Mitarbeiter bzw. Personen seines Vertrauens übertragen.

3. Das Jugendcafé ist offen für Jugendliche von 11 bis 17 Jahren. Ausnahmen davon sind nach Absprache mit dem Jugendpfleger der Stadt Rahden möglich.

4. Bei der Nutzung des Jugendcafés durch Einzelpersonen haftet die Stadt insoweit, als die Benutzungs- und Hausordnung (Punkt III. Der Benutzungsordnung) eingehalten werden beziehungsweise eingehalten worden sind.

5. Das Jugendcafé ist in der Regel montags (15.00 Uhr bis 20.00 Uhr), dienstags(15.00 Uhr bis 20.00 Uhr), mittwochs(15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und donnerstags(15.00 Uhr bis 20.00 Uhr) geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

II.

1. Die Räume, Einrichtungen und sonstige Gegenstände des Jugendcafés sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen an Räumen, Einrichtungen, Geräten und sonstigen  Sachen sind unverzüglich dem Leiter bzw. den diensthabenden Mitarbeitern des Jugendcafés mitzuteilen.

2. Jede Beschädigung oder Verunreinigung verpflichtet zu Schadensersatz.

3. Einrichtungsgegenstände sind zweckentsprechend zu verwenden.

 

III.

1. Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten des Jugendcafés beziehungsweise dessen Außengeländes anerkannt.

2. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot geahndet werden.

3. Das Mitbringen von Alkohol jeder Art ins oder auf das Gelände des Jugendcafés ist untersagt.

4. Wer im angetrunkenen Zustand angetroffen wird, wird mit einem Hausverbot belegt.


5. Rauchen ist in den Räumen und auf dem Gelände des Jugendcafés (inklusive Sportplatz) ebenfalls untersagt.

6. Strom und Wasser sind ökonomisch zu nutzen.

7. Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

8. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann der Jugendpfleger der Stadt Rahden den betreffenden Benutzer des Jugendcafés ganz oder teilweise von der Benutzung ausschließen.

 

Rahden, den 01.08.2009

Stadt Rahden, der Bürgermeister, Bernd Hachmann

 

Hier finden Sie die

 als PDF-Datei.

 

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