Der Haushaltsplan 2017
Haushaltsplan
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Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschluss vom 15.12.2016
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
- Gesamtbetrag der Erträge auf 59.075.292,-- EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 61.531.181,-- EUR
im Finanzplan mit
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 56.091.972,-- EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.432.946,-- EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit 3.408.334,-- EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit 8.004.275,-- EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 3.894.215,-- EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.930.700,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
3.612.915,-- EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Umschuldung erforderlich ist, wird auf
281.300,-- EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
2.672.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
2.455.889,-- EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
7.500.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 217 v.H.
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 429 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417 v.H.