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Welche Arten der häuslichen Pflege gibt es?

Häusliche Pflege

Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie durch Personen, die Ihnen nahe stehen, oder im Wege der Nachbarschaftshilfe gepflegt werden und auch Ihre hauswirtschaftliche Versorgung durch diese Person übernommen wird.

Für Pflegezeiten von weniger als 90 Minuten täglich (sogenannte Pflegestufe 0) kann eine monatliche Pflegebeihilfe gezahlt werden:

von 30 bis 44 Minuten täglich:   48,80 Euro
von 45 bis 59 Minuten täglich:   97,60 Euro
von 60 bis 74 Minuten täglich: 146,40 Euro
von 75 bis 89 Minuten täglich: 195,20 Euro

Wenn Sie nicht pflegeversichert sind, kann das Pflegegeld der Pflegekassen für die Pflegestufen 1 bis 3 vom Sozialamt gezahlt werden. Da die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekasse vorrangig ist, ist eine gleichzeitige Leistung von Pflegegeld der Pflegekasse und des Sozialamtes nicht möglich.

Übernahme der Kosten für eine besondere Pflegekraft
Wenn Sie ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, werden die notwendigen ungedeckten Kosten übernommen.

Kombinationsleistung
Werden Sie durch einen ambulanten Pflegedienst und durch Personen, die Ihnen nahe stehen, gepflegt?
Dann können auch die notwendigen, ungedeckten Kosten des ambulanten Pflegedienstes übernommen werden. Gleichzeitig kann ein gekürztes Pflegegeld gezahlt werden.

Pflegehilfsmittel
Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, die zur Erleichterung Ihrer Beschwerden wirksam beitragen, können auch diese übernommen werden.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Einmalhandschuhe) und technischen Pflegehilfsmitteln (zum Beispiel Toilettensitz, Rollator oder Hausnotrufsystem)

Tages- oder Nachtpflege
Die Tages- oder Nachtpflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu bleiben. Sie kann die häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste sinnvoll ergänzen und ist eventuell eine Alternative zum Pflegeheim. Die Kosten der teilstationären Pflege werden zunächst aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. Sofern die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht ausreichen, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Eine Pflegefachkraft wird zunächst Ihren Pflegebedarf und die Notwendigkeit der teilstationären Unterbringung feststellen. Sie wird auch eine Empfehlung dahin abgeben, an wieviel Tagen in der Woche der Besuch der Tagespflege sinnvoll ist. Die Übernahme der Kosten ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sozialhilfe kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass – sofern Sozialhilfe benötigt wird – der Antrag immer vor der Aufnahme in die Tages- beziehungsweise Nachtpflegeeinrichtung gestellt wird. Beratung zu Anbietern erhalten Sie bei den Zentren für Pflegeberatung.

Zusätzliche Hilfen
Wenn ein Grundpflegebedarf besteht, können bei Bedarf folgende Hilfen im Rahmen der Hilfe zur Pflege bewilligt werden:
> Hausnotruf
> Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“
> Betreuungspauschale im Betreuten Wohnen

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