Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Ich wurde in eine Pflegestufe (I, II, III) eingestuft. Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
oder - ich bin nicht kranken- oder pflegeversichert
oder - ich bin kranken- und pflegeversichert, aber keiner Pflegestufe zugeordnet (Pflegestufe 0).
Wenn keine Pflege notwendig ist, kann eventuell ein Anspruch auf Altenhilfe oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bestehen.